Was beinhaltet die Deckungssumme?

mbDer Begriff Deckungssumme ist im Grunde nur ein anderes Wort für die Versicherungssumme und beschreibt die maximale Schadenshöhe, die ein Versicherer im Schadensfall zahlt. In einigen Fällen wird der Begriff Deckungssumme eher für Sachschäden als für Personenschäden genutzt. Die Deckungssumme der KfZ-Lebensversicherung ist die Summe, die die KfZ-Versicherung im Falle eines Personenschadens zahlt. Sollte eine Person durch einen Verkehrsunfall verletzt oder gar getötet werden dann kommt die Versicherung ins Spiel und kommt für die Kosten auf, denn die Kosten bei Personenschäden können schnell in exorbitante Höhen steigen.

Die minimale Höhe der Deckungssumme beträgt 7,5 Millionen Euro. Diese Summe ist durch den Gesetzgeber im Pflichtversicherungsgesetz fest verankert. Rein theoretisch gibt es nach oben keine Begrenzung der Deckungssumme, doch viele Versicherer schränken hier ihre Vorgaben ein und zahlen nur einen vertraglich vereinbarten Höchstbetrag. Dieser liegt in der Regel bei maximal 12-15 Millionen Euro. Die gesetzliche Mindestsumme darf jedoch keinesfalls unterschritten werden.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Grundsätzlich sollte man sich bei der Wahl der Versicherung immer für eine Variante mit möglichst hoher Deckungssumme beziehungsweise Versicherungssumme entscheiden. Der Hintergrund dabei ist, dass derjenige, der eine andere Person geschädigt hat, für die Kosten selber aufkommen muss wenn die Versicherungssumme aufgebraucht ist. Dies bedeutet eine enorm hohe finanzielle Belastung, der kaum jemand auf Dauer standhalten kann. Gerade bei Personenschäden kann ein “Schaden” schon mal locker in die Millionenhöhe gehen, vor allem wenn es ein bleibender Schaden ist. In einem solchen Fall muss dann nämlich regelmäßig gezahlt werden. Und das über viele Jahre ist nicht nur eine kaum auszuhaltende finanzielle Belastung sondern gleichwohl auch eine psychische Herausforderung.

bus Selbst wenn ein Unfall durch Trunkenheit, grobe Fahrlässigkeit oder gar Fahrerflucht im Raum steht ist es dem Versicherer nicht möglich sichaus den vertraglich vereinbarten Leistungen zu befreien. Er hat lediglich das Recht dem Schadenverursacher eine “Strafsumme” aufzuerlegen. Auch diese ist vertraglich vereinbart und liegt in der Regel bei circa 5000 Euro. Diese muss der Versicherte dann selber aufbringen.

Natürlich muss am Ende noch immer jeder selbst entscheiden für welche Versicherung mit welcher Deckung man sich entscheidet, denn die Höhe derselben hat auch Einfluss auf den zu zahlenden Beitrag. Grundsätzlich gilt hier: je höher die Deckungssumme, desto höher ist auch der monatliche oder vierteljährlich zu zahlende Beitrag. Genauso ist es auch andersherum. Generell sollte man aber nicht nur den Beitrag als Entscheidungsgrundlage nehmen, sondern auch alle Versocherungsleistungen miteinander vergleichen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich also feststellen das die Deckungssumme gleichbedeutend mit einer herkömmlichen Versicherungssumme ist. Sie zahlt im Falle eines Personenschadens einen durch die Versicherung festgelegten Satz. Hierbei darf der gesetzliche Mindestbetrag in Höhe von 7,5 Millionen Euro jedoch nicht unterschritten werden. Er ist eine bindende Größe an die sich alle Versicherer mindestens halten müssen. Im Falle eines Personenschadens schreitet die Versicherung ein und übernimmt die Kosten für den Versicherten. Dadurch ist der Versicherte im Falle eines Falles von der Pflicht des Bezahlens befreit, zumal dies eine nahezu unzumutbare finanzielle Belastung wäre.

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