Fahrerschutzversicherung

Für das Fahrzeug gibt es eine Vollkasko-Versicherung, die für selbst daran verschuldete Schäden aufkommt. Weniger bekannt ist bisher noch die spezielle Fahrerschutzversicherung, die quasi das Pendant für den Insassen ist. Viele werden sich jetzt fragen, ob eine solche Zusatzversicherung überhaupt sinnvoll ist? Dieser Frage wollen wir nachfolgend einmal nachgehen.

Insassen sind häufig nicht ausreichend versichert

In Deutschland ereignen sich jedes Jahr mehr als zwei Millionen Verkehrsunfälle, bei über 300.000 davon kommt es auch zu Personenschäden. Bei 70 Prozent der Unfälle kommt auch der Fahrer zu Schaden. Falls man diesen Schaden nicht selbst verursacht hat, dann ist die Sachlage ganz klar, denn die Haftpflichtversicherung des Gegners muss bezahlen.

Hat man den Unfall jedoch selbst verursacht, oder trägt zumindest eine Teilschuld, so sind die Voraussetzungen ganz andere. Was den verletzten Beifahrer angeht, so muss die Haftpflichtversicherung des Fahrers dafür aufkommen. Hat dieser den Unfall verschuldet, bleibt er auf seinen Kosten sitzen. Für genau diesen Fall wurde die Fahrerschutzversicherung ins Leben gerufen.

Welche Personen sind versichert?

Die Fahrerschutzversicherung kann zusätzlich zur Kfz-Versicherung abgeschlossen werden und ist Teil der Insassen-Unfall-Versicherung. Der Versicherungsschutz umfasst alle Fahrer, die eine Berechtigung zur Führung des Fahrzeugs haben, was vertraglich festgelegt werden muss. Neben dem Versicherungsnehmer an sich können sich auch dessen Ehepartner, seine Kinder oder jede beliebige Person mitversichern lassen.

Einige Versicherungsgesellschaften verlangen jedoch ein Mindestalter von 23 Jahren. Stand der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, oder kann Vorsatz nachgewiesen werden, greift der Versicherungsschutz nicht.

Die Leistungen der Fahrerschutzversicherung

Ist es im Zuge eines Unfalls zu einem Personenschaden am Fahrzeugführer gekommen, so übernimmt die Versicherung genau die Leistungen, die von der Haftpflichtversicherung für die anderen Insassen übernommen werden. Die normalen Behandlungskosten für etwaige Verletzungen übernimmt natürlich die Krankenkasse. Die Fahrerschutzversicherung springt dann unter anderem für die folgenden Kosten ein:

  • Schmerzensgeld
  • Hinterbliebenenrente
  • möglicher Verdienstausfall
  • Einstellung einer Haushaltshilfe
  • Umbaumaßnahmen aufgrund von Behinderungen

Die Deckungssummen für den Fahrerschutz sind in der Regel genauso hoch wie die Summen, die von der Haftpflicht für einen Personenschaden gezahlt werden, das sind normalerweise zwischen 8 und 15 Millionen Euro. Die Leistungen können von Gesellschaft zu Gesellschaft jedoch sehr stark variieren, so dass sie nur unter bestimmten Bedingungen und in begrenzter Höhe gezahlt werden.

Einige Unterschiede zur Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung ist für viele Autofahrer muss, sie fühlen sich damit auch ausreichend abgesichert. Selbstverständlich werden von dieser Versicherung viele Kosten gedeckt, doch muss man dafür strengere Richtlinien in Kauf nehmen. Oftmals ist es so, dass die Unfallversicherung nur dann einspringt, wenn die Invalidität nach einem Unfall einen gewissen Grad erreicht hat.

Da es hier enorme Unterschiede gibt, sollte man die bestehende Unfallversicherung immer mit der zuständigen Gesellschaft überprüfen, um dann zu entscheiden, ob eine zusätzliche Fahrerschutzversicherung Sinn macht. Es ist wichtig zu wissen, dass die Fahrerschutzversicherung nur dann aufkommt, wenn keine andere Stelle die Kosten übernimmt. Wie hoch der Schadensersatz letztendlich ausfällt hängt auch maßgeblich vom persönlichen Einkommen ab, während die Unfallversicherung einen festen Betrag auszahlt.

Das sollten Verbraucher über die Fahrerschutzversicherung noch wissen

Basis für eine Fahrerschutzversicherung ist immer eine Kfz-Versicherung, der Abschluss muss auch zwingend bei der gleichen Gesellschaft erfolgen. Hohe Kosten muss man nicht befürchten, man kann durchschnittlich mit etwa 10 Prozent der Versicherungsprämie rechnen, das wären in der Regel maximal 50 Euro jährlich.

Nimmt ein Kunde die Versicherung nach einem selbst verschuldeten Unfall in Anspruch, so wird der Schadenfreiheitsrabatt der Haftpflichtversicherung sich nicht verändern. Da die Fahrerschutzversicherung nur sehr wenig kostet, ist der Abschluss sicher auf jeden Fall sinnvoll. Besitzt man bereits eine Unfallversicherung, muss man im Einzelfall prüfen, ob eine zusätzliche Fahrerschutzversicherung eine gute Ergänzung wäre und entsprechende Vorteile bietet.

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